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Überblick

Rundum gut geschützt

Wer als Unternehmer tätig ist, trägt auch Verant­wortung für die Sicher­heit und Gesund­heit seiner Mit­arbeiter. Mit einer betrieblichen Unfall­versicherung setzen Sie hier das richtige Signal. Nutzen Sie die Gelegen­heit, quali­fizierte Mit­arbeiter an Ihr Unter­nehmen zu binden.

  • Zusätzliche Sozial­leistungen
  • Für Sie und Ihre Mit­arbeiter
  • Günstiger als Einzel­versicherungen
  • Beiträge gelten als Betriebs­ausgaben

Gut fürs Betriebsklima

Sorgen Sie für zufriedene Mit­arbeiter und legen Sie die Basis für eine vertrauens­volle Zusammen­arbeit.

Ihr nächster Schritt

Ihr Berater unterbreitet Ihnen gerne einen Vorschlag für Ihre Betriebliche Unfall­versicherung – und informiert Sie, was Sie sonst noch für Ihre Mitarbeiter und ein gutes Betriebs­klima tun können. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

Details

Alle Informationen im Überblick

Versicherte Personen
  • Firmen­inhaber und Arbeit­nehmer
  • Selbst­ständige Unter­nehmer/Frei­berufler (hauptberuflich) und deren Familien­angehörige
  • Haupt­berufliche Landwirt­schaftliche Unter­nehmer und deren Familien­angehörige sowie Arbeiter und Angestellte des versicherten landwirt­schaftlichen Unter­nehmers
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Bindung von Mit­arbeitern
  • Attraktivität­steigerung des Unternehmens
  • In der Regel können Beiträge als Betriebs­ausgaben geltend gemacht werden
  • Ergänzung der gesetzlichen Unfall­versicherung

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Schließung der Deckungs­lücke in der gesetzlichen Unfall­versicherung
  • Preiswerte Absicherung des Unfall­risikos ist auch für den privaten Bereich möglich
  • Günstigere Beiträge gegen­über Einzel­versicherungen
Versicherte Leistungen

Folgende Leistungs­arten können im Einzelnen vereinbart werden:

  • Invaliditäts­leistung: Voraus­setzung ist, dass Sie durch den Unfall auf Dauer in Ihrer körper­lichen oder geistigen Leistungs­fähigkeit beein­trächtigt sind (Invalidität).
  • Unfall-Rente: Bei vorliegender Invalidität in Höhe von mindestens 50 % (beispiels­weise Verlust einer Hand oder eines Auges).
  • Tagegeld: Sofern die versicherte Person unfall­bedingt in der Arbeits­fähigkeit beein­trächtigt und in ärztlicher Behandlung ist.
  • Erweitertes Unfall- Krankenhaus­tagegeld:
    Krankenhaus­tagegeld für jeden Kalender­tag der voll­stationären Behandlung, längstens für drei Jahre, vom Unfall­tag an gerechnet.
  • Todesfall­leistung: Eine Todesfall­leistung wird geleistet, wenn die versicherte Person aufgrund des Unfalls innerhalb eines Jahres verstirbt.
  • Rehabilitations­leistungen: Zahlung einer Rehabilitations­leistung einmalig je Unfall.
  • Bergungs­kosten: Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungs­einsätze von Rettungs­diensten, soweit hierfür Gebühren berechnet werden, werden ersetzt.
  • Kosmetische Operationen: Hier geht es um eine ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfall­bedingte Beein­trächtigung des äußeren Erscheinungs­bildes zu beheben.
  • Sofort­leistung bei Schwer­verletzungen: Zahlung einer einmaligen Sofort­leistung bei schweren Verletzungen.
Ihr nächster Schritt

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