Das Richtige rechtzeitig zu tun - wichtige Regelungen zu treffen ist keine Frage des Alters. Sinnvoll sind Regelungen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und ggf. kann für Sie auch eine Generalvollmacht wichtig sein. Damit gehen Sie sicher, dass Angelegenheiten im Ernstfall genau so geregelt sind, wie Sie es wünschen.
Für die Geldgeschäfte bei der Sparkasse Fürth ist eine Kontovollmacht mit Sparkassen-Vorsorgevollmacht sinnvoll.
Diese Vorsorgevollmacht rund um Ihre Geldgeschäfte bei der Sparkasse Fürth regelt umfangreiche Befugnisse. Sie ermächtigen damit eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie zu handeln und zu entscheiden. Dies ist wichtig, wenn Sie – auch zeitweise – Ihre finanziellen Angelegenheiten selbst nicht regeln können.
Finanzielle Regelungen gilt es auch immer wieder von Zeit zu Zeit zu prüfen und zu aktualisieren.
Wir empfehlen eine Sparkassen-Vorsorgevollmacht rund um Ihre Geldgeschäfte bei der Sparkasse Fürth zu hinterlegen. Dies auch zusätzlich zu einer bestehenden Generalvollmacht oder vorhandenen Zeichnungsberechtigung für ein bestimmtes Konto.
Wesentliche Unterschiede einer Zeichnungsberechtigung und einer Sparkassen-Vorsorgevollmacht:
Befugnisse Zeichnungsberechtigung für Einzelkonto |
Befugnisse Sparkassen-Vorsorgevollmacht |
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Verfügungen nur über das jeweilige Konto/Depot | Verfügungen über alle bestehenden und künftigen Konten / Depots / Schrankfächer |
Keine (umfassenden) Auskünfte an Zeichnungsberechtigte | Umfassende Auskünfte möglich: z.B. Schriftverkehr / Infos / Rechnungsabschlüsse an Bevollmächtigten |
Im Vorsorgefall gegebenenfalls Betreuung erforderlich, da nur begrenzte Handlungsfähigkeit des Zeichnungsberechtigten | Vollmacht deckt im Vorsorgefall alle üblicherweise anfallenden Geschäfte ab, Betreuung (Vermögenssorge) i. d. R. entbehrlich |
Handeln Sie jetzt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin zur Sparkassen-Vorsorgevollmacht bei Ihrem Berater.
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