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Sparkasse Fürth
Maxstr. 32
90762 Fürth

Das Richtige rechtzeitig zu tun - wichtige Regelungen zu treffen ist keine Frage des Alters.  Sinnvoll sind Regelungen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und ggf. kann für Sie auch eine Generalvollmacht wichtig sein. Damit gehen Sie sicher, dass Angelegenheiten im Ernstfall genau so geregelt sind, wie Sie es wünschen.

Für die Geldgeschäfte bei der Sparkasse Fürth ist eine Kontovollmacht mit Sparkassen-Vorsorgevollmacht sinnvoll.

Die Sparkassen-Vorsorgevollmacht

Diese Vorsorgevollmacht rund um Ihre Geldgeschäfte bei der Sparkasse Fürth regelt umfangreiche Befugnisse. Sie ermächtigen damit eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie zu handeln und zu entscheiden. Dies ist wichtig, wenn Sie – auch zeitweise – Ihre finanziellen Angelegenheiten selbst nicht regeln können.

Befugnisse mit der Sparkassen-Vorsorgevollmacht für den Bevollmächtigten zum Beispiel:

  • Eröffnung von  Girokonten (Guthabenbasis)
  • Beantragung Online-Banking/Telefonbanking für sich
  • Beantragung Sparkassen-Cards für sich
  • Erteilung/Änderung Freistellungsaufträge
  • Adressänderungen veranlassen (z. B. bei Umzug in Pflegeheim, Umstellung auch auf eigene Anschrift möglich)
  • Auflösung von Konten, Depots, nach dem Tod des Inhabers
  • Zugang zu bestehenden Schrankfächern
  • Auflösung von Schrankfachverträgen nach Tod des Inhabers

Unser Tipp:

Finanzielle Regelungen gilt es auch immer wieder von Zeit zu Zeit zu prüfen und zu aktualisieren.
Wir empfehlen eine Sparkassen-Vorsorgevollmacht rund um Ihre Geldgeschäfte bei der Sparkasse Fürth zu hinterlegen. Dies auch zusätzlich zu einer bestehenden Generalvollmacht oder vorhandenen Zeichnungsberechtigung für ein bestimmtes Konto.

Wesentliche Unterschiede einer Zeichnungsberechtigung und einer Sparkassen-Vorsorgevollmacht:
 

Befugnisse

Zeichnungsberechtigung für Einzelkonto

Befugnisse

Sparkassen-Vorsorgevollmacht

Verfügungen nur über das jeweilige Konto/Depot Verfügungen über alle bestehenden und künftigen Konten / Depots / Schrankfächer
Keine (umfassenden) Auskünfte an Zeichnungsberechtigte Umfassende Auskünfte möglich: z.B. Schriftverkehr / Infos / Rechnungsabschlüsse an Bevollmächtigten
Im Vorsorgefall gegebenenfalls Betreuung erforderlich, da nur begrenzte Handlungsfähigkeit des Zeichnungsberechtigten Vollmacht deckt im Vorsorgefall alle üblicherweise anfallenden Geschäfte ab, Betreuung (Vermögenssorge) i. d. R. entbehrlich

Handeln Sie jetzt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin zur Sparkassen-Vorsorgevollmacht bei Ihrem Berater.

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