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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Elektronisches Postfach und zum Elektronischen Kontoauszug  

1. Wo finde ich mein persönliches Elektronisches Postfach, meinen Elektronischen Kontoauszug und sonstige Nachrichten/Dokumente?

www.sparkasse-fuerth.de > Login ins Online-Banking > Online-Banking > Postfach bzw. Postfach-Übersicht

Über Ihr Elektronisches Postfach können Sie uns jederzeit gesichert Nachrichten zukommen lassen.  

Für neue Online-Banking-Kunden wird der Elektronische Kontoauszug automatisch freigeschaltet (siehe FAQ-Punkt 2.!). Wenn Sie bereits Online-Banking nutzen, Ihren Kontoauszug aber noch am Kontoauszugsdrucker abholen, können Sie sich selbst freischalten (siehe FAQ-Punkt 4.+5.+20.).  

2. Ich bin ein neuer Online-Banking-Nutzer. Kann ich meine Kontoauszüge noch am Kontoauszugsdrucker in Papierform abrufen?

Nein, als Nutzer des Online-Bankings erhalten Sie die Kontoauszüge aller Ihrer Konten einfach, bequem und automatisch in Ihr Elektronisches Postfach eingestellt. Nach dem Login ins Online-Banking unter  www.sparkasse-fuerth.de sehen Sie rechts ein „Brief-Symbol“. Hier wird Ihnen signalisiert, sobald sich neue Kontoauszüge oder Nachrichten in Ihrem Elektronischen Postfach befinden.

3. Kann ich meine elektronischen Kontoauszüge auch über die Sparkassen-App abrufen?

Ja! Klicken Sie hierzu einfach im Menü der App auf den Eintrag „Postfach“ und geben ggfs. nochmals Ihre Online-Banking-PIN ein.

4. Ich nutze bereits das Online-Banking, aber bisher noch nicht den Elektronischen Kontoauszug. Wie kann ich meine Konten dafür freischalten?

Klicken Sie hierfür nach dem Login ins Online-Banking unter www.sparkasse-fuerth.de auf dem Menüpunkt Online-Banking > Postfach > Einstellungen. Hier können Sie selbst Ihre eigenen Konten freischalten. Sie verwalten online weitere Konten von Dritten Personen, z.B. Konten der Kinder, der Eltern, etc.? Für die Freischaltung dieser Konten für den Elektronischen Kontoauszug wenden Sie sich bitte einfach an uns.

5. Nach Klick auf > Postfach > Einstellungen erscheinen keine Konten, die ich selbst für den Elektronischen Kontoauszug freischalten könnte. Warum?

Möglichkeit 1:
Ihre Konten wurden bereits angemeldet. Sie sehen in diesem Fall am Bildschirm neben den bereits freigeschalteten Konten den gewählten Erstellungsturnus. Sie erhalten gemäß diesem Turnus Ihren nächsten Kontoauszug in Ihr Elektronisches Postfach eingestellt.

Möglichkeit 2:
Die von Ihnen für die Nutzung des Elektronischen Kontoauszuges gewünschten Konten lauten nicht auf Ihren Namen (z.B. Konten von Ehegatten, Eltern, Kindern, etc.). In diesem Fall kann die Anmeldung nur über die Sparkasse erfolgen. Bitte kontaktieren Sie uns deswegen und erteilen den Auftrag zur Umstellung dieser Konten auf diesem Wege.  

6. Ich habe meine Konten bereits über > Postfach > Einstellungen für den Elektronischen Kontoauszug freigeschaltet. Rufe ich die Kontenfreischaltung erneut auf, werden mir diese Konten jedoch erneut zur Freischaltung angeboten. Warum?

Möglichkeit 1:
Die Freischaltung der Konten hat beim ersten Versuch nicht funktioniert. In diesem Fall bitte einfach die Anmeldung über > Postfach > Einstellungen wiederholen. Sollten Ihre Konten trotz erfolgreicher Anmeldung immer noch erscheinen, trifft Möglichkeit 2 zu.

Möglichkeit 2:
Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung für den Elektronischen Kontoauszug nur bei Ihren eigenen Konten (Sie sind alleiniger Kontoinhaber) sofort erfolgt. Konten, bei denen Sie gemeinschaftlicher Kontoinhaber sind (Gemeinschaftskonten z.B. bei Ehegatten) werden nach Ihrer Freischaltung von uns innerhalb von 2 Werktagen für den Elektronischen Kontoauszug angemeldet. In diesem Zeitraum von max. 2 Werktagen werden Ihnen diese Konten ggfs. erneut zur Freischaltung vorgeschlagen.

7. Kann grundsätzlich eine beleghafte Zweitschrift des Kontoauszuges erstellt werden?

Ja, dies ist gegen Gebührenersatz möglich. Wenden Sie sich bitte hierzu an uns.

8. Welche Bereitstellungstermine für den Elektronischen Kontoauszug, für Wertpapierdokumente und für Kreditkartenabrechnungen stehen zur Verfügung?

Sie haben folgende Auswahlmöglichkeit bei der Selbstfreischaltung:

Giro-/Cashkonten

Standard:

Monatlich (Bereitstellung spätestens zum 2. Werktag des Folgemonats)

Alternative Auswahlmöglichkeiten:

  • Wöchentlich (Bereitstellung Freitags) 14-tägig (Bereitstellung zum Medio und Ultimo)
  • Vierteljährlich ((Bereitstellung zum 01. des Folgequartals)

Sparkonten (Wunschsparen)

Jährlich (Bereitstellung im Januar des Folgejahres)

Hinweis: Bei Wunschsparkonten wird bei der  Freischaltung derzeit aufgrund technischer Restriktionen nur der Turnus „vierteljährlich“ angeboten. Die Bereitstellung erfolgt aber in jedem Fall jährlich!

Darlehen

Jährlich (Bereitstellung im Januar des Folgejahres)

Wertpapierdokumente
Hier gibt es keinen Turnus, Dokumente werden direkt nach Erteilung eines Auftrages, nach Abrechnung oder bei Bedarf (z.B. Einladungen zu Hauptversammlungen, Depotjahresauszug) eingestellt.

Kreditkartenabrechnungen

monatlich (Bereitstellung zum 2./3. Werktag des Folgemonats (siehe auch FAQ-Punkt 11.!)

9. Kann ich den an meinem Konto hinterlegten Erstellungsturnus selbst ändern?

Ja! Klicken Sie hierfür nach dem Login ins Online-Banking unter www.sparkasse-fuerth.de auf dem Menüpunkt
Online-Banking > Postfach > Einstellungen. Dort können Sie je Konto den derzeit hinterlegten Turnus einsehen und bei Bedarf selbst ändern.

10. Wann erhalte ich nach der Kontenanmeldung meinen ersten Elektronischen Kontoauszug in mein Elektronisches Postfach eingestellt?

Die erste Einstellung erfolgt automatisch gemäß dem am Konto hinterlegten Turnus, (sieheFAQ-Punkt 8+9).

11. Welche Auszugsnummer erhält der erste ins Elektronische Postfach eingestellte Elektronische Kontoauszug?

Die Nummerierung der Auszugsnummer ist immer fortlaufend. Wenn der letzte z.B. am Kontoauszugsdrucker erstellte Auszug die Nummer 12 trug, geht es im Elektronischen Postfach nahtlos mit 13 weiter.

12. Was passiert nach der Kontenfreischaltung mit meinen Kontoumsätzen, die ich noch nicht am Kontoauszugsdrucker ausgedruckt oder als Auszug per Post erhalten habe?

Sie erhalten alle noch nicht auf einem Auszug dokumentierten Kontoumsätze mit dem ersten Elektronischen Kontoauszug zum gewählten Turnus (siehe FAQ-Punkt 8+9) in Ihr Elektronisches Postfach eingestellt.

Beispiel:

10.06. Ausdruck Auszug Nr. 10 am Kontoauszugsdrucker
03.07. Freischaltung für den Elektronischen Kontoauszug mit Turnus  „monatlich“
01.08.   Einstellung Elektronischer Kontoauszug Nr. 11 in das Elektronische  Postfach (enthält alle Umsätze  vom 11.06. bis 31.07.)
13. Ich habe meine Konten erfolgreich für den Elektronischen Kontoauszug angemeldet. Wenn ich auf > Postfach > Postfach-Übersicht klicke, werden mir keine Kontoauszüge angezeigt! Warum?

Nach erfolgreicher Freischaltung Ihrer Konten erhalten Sie den ersten Elektronischen Kontoauszug gemäß des bei der Anmeldung vorgegebenen Turnus (siehe FAQ-Punkt 8+9) eingestellt. Warten Sie bitte ab, bis der nächste turnusmäßige Termin erreicht ist.

Beispiel:

03.07. Anmeldung für den Elektronischen Kontoauszug mit Turnus „monatlich“
03.07.  bis 31.07. > Postfach > Postfach-Übersicht zeigt Meldung „Keine Auszüge vorhanden“
01.08.     Einstellung Elektronischer Kontoauszug in das Elektronische Postfach (enthält alle Umsätze vom 04.07. bis 31.07.)
14. Wie lange bleiben Elektronische Kontoauszüge / Wertpapierabrechnungen und sonstige Dokumente in meinem Elektronischen Postfach gespeichert?

Grundsätzlich so lange, bis Sie diese selbst löschen. Ansonsten gelten folgende Vorgaben in Abhängigkeit vom Dokumententyp:

Kontoauszüge (Girokonten, Darlehen, Wunschsparkonten)
Unbegrenzt bis zur Löschung durch Sie oder bis zu 90 Tage nach der Kontoauflösung.

Wertpapierabrechnungen-/dokumente (Eigene Depots / dwpbank)
365 Tage ab dem Tag der Einstellung ins Elektronische Postfach.

Kreditkartenabrechnungen
365 Tage ab dem Tag der Einstellung ins Elektronische Postfach.

Dokumente / Informationen der Sparkasse (z.B. Online-Banking-Magazin, Nachrichten des Beraters, Bedingungsänderungen, Werbekampagnen, etc.)
Hier gibt die Sparkasse bei Einstellung des Dokuments / der Information vor, wie lange die Anzeige erfolgt, z.B. „30 Tage“ (danach automatische Löschung) oder „unbegrenzt“ (Löschung nur durch Sie selbst möglich oder wenn der Online-Banking-Vertrag aufgelöst wird).

15. Ich habe von meinem Berater eine Nachricht in mein Elektronisches Postfach erhalten, diese jedoch leider nicht gleich gelesen. Der Hinweis auf der Startseite ist nicht mehr vorhanden. Wo kann ich die Nachricht erneut einsehen?

Klicken Sie hierfür nach dem Login ins Online-Banking unter www.sparkasse-fuerth.de auf dem Menüpunkt
Online-Banking > Postfach > Postfach-Übersicht.

16. Warum wird eine im Elektronischen Postfach eingestellte Nachricht noch in Fettschrift angezeigt, obwohl ich diese schon gelesen habe?

Die Änderung der Anzeige erfolgt erst, wenn die Postfach-Ansicht neu geladen wurde. Hierzu einfach einmal auf die Schaltfläche „Aktualisieren“ klicken oder aus dem Online-Banking aus- und wieder neu einloggen.

17. Wie viele E-Mails erhalte ich, wenn mehrere neue Nachrichten vorliegen?

Je Erstellungstag wird nur eine E-Mail-Eingangs- und ggf. Erinnerungsbenachrichtigung gesendet, auch wenn mehrere neue Nachrichten in Ihrem Elektronischen Postfach vorliegen.

Voraussetzung ist die Aktivierung des E-Mail-Benachrichtigungsservice über > Postfach > Einstellungen.

18. Wann werden die E-Mail-Benachrichtigungen versendet?

Der Versand erfolgt um ca. 06:30 -07:00 Uhr.

Voraussetzung ist die Aktivierung des E-Mail-Benachrichtigungsservice über > Postfach > Einstellungen.

19. Von welcher Absenderadresse werden die E-Mail-Benachrichtigungen versandt?

Die Finanz Informatik (IT-Dienstleister der Sparkassen) verschickt immer unter der E-Mail-Adresse noreply@f-i.de.

Voraussetzung ist die Aktivierung des E-Mail-Benachrichtigungsservice über > Postfach > Einstellungen.

20. Können auch Geschäfts- und Vereinskonten für den Elektronischen Kontoauszug freigeschaltet werden?

Ja! Durch die Langzeitarchivierung und qualifizierter elektronischer Signatur im Elektronischen Postfach ist die steuerrechtliche Anerkennung des Elektronischen Kontoauszuges durch die Finanzbehörden gewährleistet. Siehe hierzu auch Punkt 5. der aktuellen „Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Kontoauszuges“.  

21. Wie kann ich meine Geschäfts- und Vereinskonten für den Elektronischen Kontoauszug freischalten?

Sofern Sie als alleiniger Kontoinhaber des Geschäftskontos (Einzelfirma) das Online-Banking nutzen, können Sie die Freischaltung selbst  vornehmen:

Klicken Sie hierfür nach dem Login ins Online-Banking unter www.sparkasse-fuerth.de auf dem Menüpunkt Online-Banking > Postfach > Einstellungen.

Zur Freischaltungen von anderen Geschäftskonten (z.B. GmbH, KG, GbR, Vereine, etc.) für den Elektronischen Kontoauszug wenden Sie sich bitte einfach an uns.

22. Wie kann ich die auf dem Elektronischen Kontoauszug meines Geschäfts-/Vereins-kontos angebrachte qualifizierte elektronische Signatur prüfen?

Zur Prüfung der Signatur benötigen Sie eine Software, den sogenannten „Signatur-Viewer“. Weiteres  technisches Equipment ist nicht erforderlich. Die für Sparkassen­kunden kosten­frei nutzbare Software „Sign Live! Sparkassen-Edition“ können Sie hier herunter­laden:
https://www.intarsys.de/SignLiveCC-SparkassenEdition

 

23. Muss ich die Elektronischen Kontoauszüge und sonstige Dokumente aus dem Elektronischen Postfach selbst archivieren?

Ja! Das Elektronische Postfach ist KEIN Archiv! Wir empfehlen Ihnen, jeden neu eingestellten Kontoauszug zeitnah zu sichten und auf Ihrem Rechner bzw. einem geeigneten Speichermedium abzuspeichern.
Zusätzlich sollten Sie regelmäßig eine Datensicherung Ihres Rechners bzw. des Speichermediums durchführen. Damit Sie keine neuen Kontoauszüge und neu eingestellten Nachrichten oder Dokumente verpassen, sollte der E-Mail-Benachrichtigungsservice aktiviert sein, siehe: > Postfach > Einstellungen

24. Kann ich die Dokumente rund um meinen LBS-Bausparvertrag auch im Elektronischen Postfach empfangen?

Ja, Sie müssen Ihren LBS-Bausparvertrag nur einmalig hierfür freischalten. Wie das geht, erfahren Sie hier.

 

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