www.sparkasse-fuerth.de > Login ins Online-Banking > Online-Banking > Postfach bzw. Postfach-Übersicht
Über Ihr Elektronisches Postfach können Sie uns jederzeit gesichert Nachrichten zukommen lassen.
Für neue Online-Banking-Kunden wird der Elektronische Kontoauszug automatisch freigeschaltet (siehe FAQ-Punkt 2.!). Wenn Sie bereits Online-Banking nutzen, Ihren Kontoauszug aber noch am Kontoauszugsdrucker abholen, können Sie sich selbst freischalten (siehe FAQ-Punkt 4.+5.+20.).
Nein, als Nutzer des Online-Bankings erhalten Sie die Kontoauszüge aller Ihrer Konten einfach, bequem und automatisch in Ihr Elektronisches Postfach eingestellt. Nach dem Login ins Online-Banking unter www.sparkasse-fuerth.de sehen Sie rechts ein „Brief-Symbol“. Hier wird Ihnen signalisiert, sobald sich neue Kontoauszüge oder Nachrichten in Ihrem Elektronischen Postfach befinden.
Ja! Klicken Sie hierzu einfach im Menü der App auf den Eintrag „Postfach“ und geben ggfs. nochmals Ihre Online-Banking-PIN ein.
Klicken Sie hierfür nach dem Login ins Online-Banking unter www.sparkasse-fuerth.de auf dem Menüpunkt Online-Banking > Postfach > Einstellungen. Hier können Sie selbst Ihre eigenen Konten freischalten. Sie verwalten online weitere Konten von Dritten Personen, z.B. Konten der Kinder, der Eltern, etc.? Für die Freischaltung dieser Konten für den Elektronischen Kontoauszug wenden Sie sich bitte einfach an uns.
Möglichkeit 1:
Ihre Konten wurden bereits angemeldet. Sie sehen in diesem Fall am Bildschirm neben den bereits freigeschalteten Konten den gewählten Erstellungsturnus. Sie erhalten gemäß diesem Turnus Ihren nächsten Kontoauszug in Ihr Elektronisches Postfach eingestellt.
Möglichkeit 2:
Die von Ihnen für die Nutzung des Elektronischen Kontoauszuges gewünschten Konten lauten nicht auf Ihren Namen (z.B. Konten von Ehegatten, Eltern, Kindern, etc.). In diesem Fall kann die Anmeldung nur über die Sparkasse erfolgen. Bitte kontaktieren Sie uns deswegen und erteilen den Auftrag zur Umstellung dieser Konten auf diesem Wege.
Möglichkeit 1:
Die Freischaltung der Konten hat beim ersten Versuch nicht funktioniert. In diesem Fall bitte einfach die Anmeldung über > Postfach > Einstellungen wiederholen. Sollten Ihre Konten trotz erfolgreicher Anmeldung immer noch erscheinen, trifft Möglichkeit 2 zu.
Möglichkeit 2:
Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung für den Elektronischen Kontoauszug nur bei Ihren eigenen Konten (Sie sind alleiniger Kontoinhaber) sofort erfolgt. Konten, bei denen Sie gemeinschaftlicher Kontoinhaber sind (Gemeinschaftskonten z.B. bei Ehegatten) werden nach Ihrer Freischaltung von uns innerhalb von 2 Werktagen für den Elektronischen Kontoauszug angemeldet. In diesem Zeitraum von max. 2 Werktagen werden Ihnen diese Konten ggfs. erneut zur Freischaltung vorgeschlagen.
Ja, dies ist gegen Gebührenersatz möglich. Wenden Sie sich bitte hierzu an uns.
Sie haben folgende Auswahlmöglichkeit bei der Selbstfreischaltung:
Giro-/Cashkonten
Standard:
Monatlich (Bereitstellung spätestens zum 2. Werktag des Folgemonats)
Alternative Auswahlmöglichkeiten:
Sparkonten (Wunschsparen)
Jährlich (Bereitstellung im Januar des Folgejahres)
Hinweis: Bei Wunschsparkonten wird bei der Freischaltung derzeit aufgrund technischer Restriktionen nur der Turnus „vierteljährlich“ angeboten. Die Bereitstellung erfolgt aber in jedem Fall jährlich!
Darlehen
Jährlich (Bereitstellung im Januar des Folgejahres)
Wertpapierdokumente
Hier gibt es keinen Turnus, Dokumente werden direkt nach Erteilung eines Auftrages, nach Abrechnung oder bei Bedarf (z.B. Einladungen zu Hauptversammlungen, Depotjahresauszug) eingestellt.
Kreditkartenabrechnungen
monatlich (Bereitstellung zum 2./3. Werktag des Folgemonats (siehe auch FAQ-Punkt 11.!)
Ja! Klicken Sie hierfür nach dem Login ins Online-Banking unter www.sparkasse-fuerth.de auf dem Menüpunkt
Online-Banking > Postfach > Einstellungen. Dort können Sie je Konto den derzeit hinterlegten Turnus einsehen und bei Bedarf selbst ändern.
Die erste Einstellung erfolgt automatisch gemäß dem am Konto hinterlegten Turnus, (sieheFAQ-Punkt 8+9).
Die Nummerierung der Auszugsnummer ist immer fortlaufend. Wenn der letzte z.B. am Kontoauszugsdrucker erstellte Auszug die Nummer 12 trug, geht es im Elektronischen Postfach nahtlos mit 13 weiter.
Sie erhalten alle noch nicht auf einem Auszug dokumentierten Kontoumsätze mit dem ersten Elektronischen Kontoauszug zum gewählten Turnus (siehe FAQ-Punkt 8+9) in Ihr Elektronisches Postfach eingestellt.
Beispiel:
10.06. | Ausdruck Auszug Nr. 10 am Kontoauszugsdrucker |
03.07. | Freischaltung für den Elektronischen Kontoauszug mit Turnus „monatlich“ |
01.08. | Einstellung Elektronischer Kontoauszug Nr. 11 in das Elektronische Postfach (enthält alle Umsätze vom 11.06. bis 31.07.) |
Nach erfolgreicher Freischaltung Ihrer Konten erhalten Sie den ersten Elektronischen Kontoauszug gemäß des bei der Anmeldung vorgegebenen Turnus (siehe FAQ-Punkt 8+9) eingestellt. Warten Sie bitte ab, bis der nächste turnusmäßige Termin erreicht ist.
Beispiel:
03.07. | Anmeldung für den Elektronischen Kontoauszug mit Turnus „monatlich“ |
03.07. bis 31.07. | > Postfach > Postfach-Übersicht zeigt Meldung „Keine Auszüge vorhanden“ |
01.08. | Einstellung Elektronischer Kontoauszug in das Elektronische Postfach (enthält alle Umsätze vom 04.07. bis 31.07.) |
Grundsätzlich so lange, bis Sie diese selbst löschen. Ansonsten gelten folgende Vorgaben in Abhängigkeit vom Dokumententyp:
Kontoauszüge (Girokonten, Darlehen, Wunschsparkonten)
Unbegrenzt bis zur Löschung durch Sie oder bis zu 90 Tage nach der Kontoauflösung.
Wertpapierabrechnungen-/dokumente (Eigene Depots / dwpbank)
365 Tage ab dem Tag der Einstellung ins Elektronische Postfach.
Kreditkartenabrechnungen
365 Tage ab dem Tag der Einstellung ins Elektronische Postfach.
Dokumente / Informationen der Sparkasse (z.B. Online-Banking-Magazin, Nachrichten des Beraters, Bedingungsänderungen, Werbekampagnen, etc.)
Hier gibt die Sparkasse bei Einstellung des Dokuments / der Information vor, wie lange die Anzeige erfolgt, z.B. „30 Tage“ (danach automatische Löschung) oder „unbegrenzt“ (Löschung nur durch Sie selbst möglich oder wenn der Online-Banking-Vertrag aufgelöst wird).
Klicken Sie hierfür nach dem Login ins Online-Banking unter www.sparkasse-fuerth.de auf dem Menüpunkt
Online-Banking > Postfach > Postfach-Übersicht.
Die Änderung der Anzeige erfolgt erst, wenn die Postfach-Ansicht neu geladen wurde. Hierzu einfach einmal auf die Schaltfläche „Aktualisieren“ klicken oder aus dem Online-Banking aus- und wieder neu einloggen.
Je Erstellungstag wird nur eine E-Mail-Eingangs- und ggf. Erinnerungsbenachrichtigung gesendet, auch wenn mehrere neue Nachrichten in Ihrem Elektronischen Postfach vorliegen.
Voraussetzung ist die Aktivierung des E-Mail-Benachrichtigungsservice über > Postfach > Einstellungen.
Der Versand erfolgt um ca. 06:30 -07:00 Uhr.
Voraussetzung ist die Aktivierung des E-Mail-Benachrichtigungsservice über > Postfach > Einstellungen.
Die Finanz Informatik (IT-Dienstleister der Sparkassen) verschickt immer unter der E-Mail-Adresse noreply@f-i.de.
Voraussetzung ist die Aktivierung des E-Mail-Benachrichtigungsservice über > Postfach > Einstellungen.
Ja! Durch die Langzeitarchivierung und qualifizierter elektronischer Signatur im Elektronischen Postfach ist die steuerrechtliche Anerkennung des Elektronischen Kontoauszuges durch die Finanzbehörden gewährleistet. Siehe hierzu auch Punkt 5. der aktuellen „Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Kontoauszuges“.
Sofern Sie als alleiniger Kontoinhaber des Geschäftskontos (Einzelfirma) das Online-Banking nutzen, können Sie die Freischaltung selbst vornehmen:
Klicken Sie hierfür nach dem Login ins Online-Banking unter www.sparkasse-fuerth.de auf dem Menüpunkt Online-Banking > Postfach > Einstellungen.
Zur Freischaltungen von anderen Geschäftskonten (z.B. GmbH, KG, GbR, Vereine, etc.) für den Elektronischen Kontoauszug wenden Sie sich bitte einfach an uns.
Zur Prüfung der Signatur benötigen Sie eine Software, den sogenannten „Signatur-Viewer“. Weiteres technisches Equipment ist nicht erforderlich. Die für Sparkassenkunden kostenfrei nutzbare Software „Sign Live! Sparkassen-Edition“ können Sie hier herunterladen:
https://www.intarsys.de/SignLiveCC-SparkassenEdition
Ja! Das Elektronische Postfach ist KEIN Archiv! Wir empfehlen Ihnen, jeden neu eingestellten Kontoauszug zeitnah zu sichten und auf Ihrem Rechner bzw. einem geeigneten Speichermedium abzuspeichern.
Zusätzlich sollten Sie regelmäßig eine Datensicherung Ihres Rechners bzw. des Speichermediums durchführen. Damit Sie keine neuen Kontoauszüge und neu eingestellten Nachrichten oder Dokumente verpassen, sollte der E-Mail-Benachrichtigungsservice aktiviert sein, siehe: > Postfach > Einstellungen
Ja, Sie müssen Ihren LBS-Bausparvertrag nur einmalig hierfür freischalten. Wie das geht, erfahren Sie hier.
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