Wichtige InformationDie Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24.01.2022 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt.
Seit 22.02.2022 können wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen gestellt werden. Das Fördervolumen ist begrenzt.
Stand: 22.02.2022
Die KfW fördert den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und von Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Ab sofort können Sie sich im Kundenportal meine.kfw.de registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.
Die KfW fördert bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, die in der Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) genannt werden, wie beispielsweise:
Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung, Austausch von Fenstern und Türen, Dämmung der Außenwände oder des Daches.
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