Ab 2027 wird die Riester-Rente durch eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge ersetzt. Die Reform stärkt die kapitalgedeckte Vorsorge und bietet mehr Ertragsmöglichkeiten bei gleichzeitig höherer Eigenverantwortung. Förderfähig bleiben neben dem Altersvorsorge-Depot auch Produkte wie Bausparverträge und Versicherungen. Die Sparkassen-Finanzgruppe arbeitet bereits heute an maßgeschneiderten Lösungen für unterschiedliche Vorsorgebedürfnisse mit Blick auf den einheitlichen Marktstart im Januar 2027. Wer sich jetzt schon informiert, kann seinen bestehenden Vertrag besser bewerten und sich auf neue Vorsorge-Optionen vorbereiten.
Überblick der möglichen staatlichen Förderungen
Viele Kundeninnen und Kunden der Sparkasse haben bereits einen Riester-Vertrag. Für alle bestehenden Verträge gilt Bestandsschutz. Sie können Ihren Vertrag wie bisher nutzen oder in die neue Förderung wechseln.
Da sich die Verträge stark unterscheiden, ist eine individuelle Prüfung wichtig. Welche Lösung die bessere ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sprechen Sie Ihre Sparkassen-Beraterin oder Sparkassen-Berater an, wann hierfür der beste Zeitpunkt ist.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Ob die neue Förderung für Sie günstiger ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation oder der Ausgestaltung Ihres bestehenden Vertrags ab. Eine Rolle spielen zum Beispiel Ihr Eigenbeitrag, mögliche Kinderzulagen und Ihre familiäre Situation. Ein Wechsel sollte deshalb immer individuell geprüft werden.
Auch zum Beispiel Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gewerbetreibende können von der Förderung profitieren.
Die neue Förderung wird ab dem 01.01.2027 verfügbar sein. Voraussetzung ist der Abschluss eines entsprechenden neuen Produkts. Sobald konkrete Lösungen und Produkte feststehen, informiert Ihre Sparkasse Sie voraussichtlich ab Herbst 2026 über ihren Newsletter. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihre Sparkasse Sie individuell beraten und gemeinsam prüfen, welche Lösung am besten zu Ihren persönlichen Zielen und Bedürfnissen passt.
| Sparkasse Fürth - KundenServiceCenter | Telefon: (09 11) 78 78 - 0 Telefax: (09 11) 78 78 - 29 00 info@sparkasse-fuerth.de |
| Online-Banking-Hotline | Telefon: (09 11) 78 78 - 24 77 info@sparkasse-fuerth.de |
| Verlust der SparkassenCard, MasterCard oder Visa Card sowie Sperrung des Online-Bankings | Telefon: 116 116 Erreichbarkeit aus dem Ausland: Landesvorwahl für Deutschland ergänzt um den Sperr-Notruf (z. B. +49 116 116)* |
| Kreditkarteninhaberservice für alle Kreditkartenarten für Fragen zu Kreditkartenabrechnung, Reklamationen, Adressänderungen und Umsatzabfragen | Telefon: (089) 411 116 - 336 |
| MasterCard Gold Versicherungs- und Schadensfälle | Telefon: (089) 411 116 – 111 |
| Visa Versicherungs- und Schadensfälle | Telefon: (089) 21 60 17 17 |
| MasterCard X-Tension Reisebuchungsservice | Telefon: (089) 411 116 - 999 |
| MasterCard X-Tension Versicherungsfragen | Telefon: (089) 21 60 17 17 |
| BusinessCard Reise-Notfallservice (Hilfestellung bei juristischen oder medizinischen Notsituationen auf Reisen sowie im Falle des Verlustes von Reisedokumenten | Telefon: (0211) 536 3691 |
| Schaden-Meldung der Versicherungskammer Bayern | Telefon: 0800 6236 6236 (24-h-Hotline; gebührenfrei) |
| Rechtschutz | Telefon: 0800 4 63 68 35 oder 0800 INFOTEL (deutschlandweit gebührenfrei) |
*Anrufe aus dem Ausland sind kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
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