Ein Vermögen auf nachkommende Generationen zu übertragen, erfordert Planung. Schenken und Vererben sind dabei zentrale Aspekte. Die Sparkasse unterstützt Sie, Ihr Vermögen effizient zu übertragen. Die Beraterinnen und Berater Ihrer Sparkasse informieren Sie zur Nachlassregelung und zeigen Ihre Möglichkeiten auf. Erreichen Sie Ihre finanziellen Ziele beim Schenken und Vererben.
Mit der Beratungsanwendung „Schenken und Vererben“ bekommen Sie Informationen bei Fragen zum „Generationenmanagement“. Die Anwendung unterstützt Sie in den folgenden Bereichen:
Eine umsichtige Nachlassplanung schafft Klarheit für alle Beteiligten. Erblasserinnen und Erblasser legen zu Lebzeiten fest, wie das Vermögen verteilt wird. Dies erleichtert den Hinterbliebenen den Umgang mit dem Erbe und reduziert das Risiko von Konflikten. Wichtige Fragen werden rechtzeitig geklärt.
Bei einer Erbschaft geht es oft um viel Geld und um die Gefühle der Verwandten. Das kann zu Enttäuschungen und Spannungen führen.
Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gilt ein Steuerfreibetrag von 500.000 Euro. Kinder und Stiefkinder zahlen erst ab 400.000 Euro Steuern. Enkelinnen und Enkel, deren Eltern verstorben sind, ebenfalls. Bei Enkeln, deren Eltern noch leben, beträgt der Freibetrag 200.000 Euro. Urenkelinnen und Urenkel auch.
Danach wird es teuer. Geschwister, Nichten und Neffen zahlen ab 20.000 Euro Steuern. Eine Immobilie kann steuerfrei vererbt werden, wenn die Erbenden zehn Jahre darin wohnen. Unternehmen können steuerfrei übergeben, wenn die Erbenden den Betrieb unter bestimmten Bedingungen aufrechterhalten.
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt je nach Verwandtschaftsgrad, wer wie viel bekommt. Ehepartnerinnen und Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner stehen vor allen Verwandten an erster Stelle.
Nachlassverbindlichkeiten sind Schulden, die nach dem Tod einer Person bezahlt werden müssen. Die Hinterbliebenen können Vermögen und Schulden erben.
Nachlassverbindlichkeiten umfassen alle Schulden und Verpflichtungen der verstorbenen Person. Dazu gehören:
Erst wenn diese Schulden beglichen sind, können die Erben das verbleibende Vermögen erhalten.
Das Berliner Testament wird auch Ehegatten-Testament oder gemeinschaftliches Testament genannt. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner machen einander zu Alleinerbenden. Die Kinder werden zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen und erben erst nach dem Tod der länger lebenden Person. Dies soll dem überlebenden Partner Sicherheit geben.
Der Nachteil: Nach dem Tod eines Partners ist das Testament grundsätzlich nicht mehr änderbar.
Vererben ist einmalig, schenken öfter. Schenken Sie alle zehn Jahre steuerfrei.
Wichtig: Verschenktes ist weg. Ein Testament ist änderbar.
Hinterlässt der Erblasser mehr Schulden als Vermögen, ist das Ausschlagen des Erbes sinnvoll. Dafür gibt es sechs Wochen Zeit.
Schlagen Sie das Erbe schriftlich beim Nachlassgericht aus oder lassen Sie es notariell beurkunden. Andernfalls haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden.
| Sparkasse Fürth - KundenServiceCenter | Telefon: (09 11) 78 78 - 0 Telefax: (09 11) 78 78 - 29 00 info@sparkasse-fuerth.de |
| Online-Banking-Hotline | Telefon: (09 11) 78 78 - 24 77 info@sparkasse-fuerth.de |
| Verlust der SparkassenCard, MasterCard oder Visa Card sowie Sperrung des Online-Bankings | Telefon: 116 116 Erreichbarkeit aus dem Ausland: Landesvorwahl für Deutschland ergänzt um den Sperr-Notruf (z. B. +49 116 116)* |
| Kreditkarteninhaberservice für alle Kreditkartenarten für Fragen zu Kreditkartenabrechnung, Reklamationen, Adressänderungen und Umsatzabfragen | Telefon: (089) 411 116 - 336 |
| MasterCard Gold Versicherungs- und Schadensfälle | Telefon: (089) 411 116 – 111 |
| Visa Versicherungs- und Schadensfälle | Telefon: (089) 21 60 17 17 |
| MasterCard X-Tension Reisebuchungsservice | Telefon: (089) 411 116 - 999 |
| MasterCard X-Tension Versicherungsfragen | Telefon: (089) 21 60 17 17 |
| BusinessCard Reise-Notfallservice (Hilfestellung bei juristischen oder medizinischen Notsituationen auf Reisen sowie im Falle des Verlustes von Reisedokumenten | Telefon: (0211) 536 3691 |
| Schaden-Meldung der Versicherungskammer Bayern | Telefon: 0800 6236 6236 (24-h-Hotline; gebührenfrei) |
| Rechtschutz | Telefon: 0800 4 63 68 35 oder 0800 INFOTEL (deutschlandweit gebührenfrei) |
*Anrufe aus dem Ausland sind kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.