Das Richtige rechtzeitig zu tun - wichtige Regelungen zu treffen ist keine Frage des Alters. Sinnvoll sind Regelungen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und ggf. kann für Sie auch eine Generalvollmacht wichtig sein. Damit gehen Sie sicher, dass Angelegenheiten im Ernstfall genau so geregelt sind, wie Sie es wünschen.
Für die Geldgeschäfte bei der Sparkasse Fürth ist eine Kontovollmacht mit Sparkassen-Vorsorgevollmacht sinnvoll.
Diese Vorsorgevollmacht rund um Ihre Geldgeschäfte bei der Sparkasse Fürth regelt umfangreiche Befugnisse. Sie ermächtigen damit eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie zu handeln und zu entscheiden. Dies ist wichtig, wenn Sie – auch zeitweise – Ihre finanziellen Angelegenheiten selbst nicht regeln können.
Finanzielle Regelungen gilt es auch immer wieder von Zeit zu Zeit zu prüfen und zu aktualisieren.
Wir empfehlen eine Sparkassen-Vorsorgevollmacht rund um Ihre Geldgeschäfte bei der Sparkasse Fürth zu hinterlegen. Dies auch zusätzlich zu einer bestehenden Generalvollmacht oder vorhandenen Zeichnungsberechtigung für ein bestimmtes Konto.
Wesentliche Unterschiede einer Zeichnungsberechtigung und einer Sparkassen-Vorsorgevollmacht:
Befugnisse Zeichnungsberechtigung für Einzelkonto |
Befugnisse Sparkassen-Vorsorgevollmacht |
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Verfügungen nur über das jeweilige Konto/Depot | Verfügungen über alle bestehenden und künftigen Konten / Depots / Schrankfächer |
Keine (umfassenden) Auskünfte an Zeichnungsberechtigte | Umfassende Auskünfte möglich: z.B. Schriftverkehr / Infos / Rechnungsabschlüsse an Bevollmächtigten |
Im Vorsorgefall gegebenenfalls Betreuung erforderlich, da nur begrenzte Handlungsfähigkeit des Zeichnungsberechtigten | Vollmacht deckt im Vorsorgefall alle üblicherweise anfallenden Geschäfte ab, Betreuung (Vermögenssorge) i. d. R. entbehrlich |
Handeln Sie jetzt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin zur Sparkassen-Vorsorgevollmacht bei Ihrem Berater.
Sparkasse Fürth - KundenServiceCenter | Telefon: (09 11) 78 78 - 0 Telefax: (09 11) 78 78 - 29 00 info@sparkasse-fuerth.de |
Online-Banking-Hotline | Telefon: (09 11) 78 78 - 24 77 info@sparkasse-fuerth.de |
Verlust der SparkassenCard, MasterCard oder Visa Card sowie Sperrung des Online-Bankings | Telefon: 116 116 Erreichbarkeit aus dem Ausland: Landesvorwahl für Deutschland ergänzt um den Sperr-Notruf (z. B. +49 116 116)* |
Kreditkarteninhaberservice für alle Kreditkartenarten für Fragen zu Kreditkartenabrechnung, Reklamationen, Adressänderungen und Umsatzabfragen |
Telefon: (089) 411 116 - 336 |
MasterCard Gold Versicherungs- und Schadensfälle |
Telefon: (089) 411 116 – 111 |
Visa Versicherungs- und Schadensfälle | Telefon: (089) 21 60 17 17 |
MasterCard X-Tension Reisebuchungsservice | Telefon: (089) 411 116 - 999 |
MasterCard X-Tension Versicherungsfragen | Telefon: (089) 21 60 17 17 |
BusinessCard Reise-Notfallservice (Hilfestellung bei juristischen oder medizinischen Notsituationen auf Reisen sowie im Falle des Verlustes von Reisedokumenten |
Telefon: (0211) 536 3691 |
Schaden-Meldung der Versicherungskammer Bayern | Telefon: 0800 6236 6236 (24-h-Hotline; gebührenfrei) |
Rechtschutz | Telefon: 0800 4 63 68 35 oder 0800 INFOTEL (deutschlandweit gebührenfrei) |
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